Gibt es Planvorgaben für Verwarngelder?
Ich hab mich schon des öfteren gefragt womit die saisonal bedingte Verwarnungswut von Polizisten begründet sein könnte. Es gibt Wochen im Monat in denen nach gesundem menschlichem Ermessen “aufgeschrieben” wird. Und dann gibt es Wochen in denen jeder greifbare Radfahrer einen 10er los wird. Erklärt hab ich mir das mit Statistiken zur “Auftragslage” der Dienststellen. Ist nix los, wird eine mehr dicht gemacht. Aber ich war dann doch verblüfft als ich auf der Demonstration der Polizeigewerkschaft in Potsdam am 22.11.06 zu hören bekam, dass man die “Zielvereinbarungen zum Verwarngeld” aufkündigen wolle, um das Land “da zu kneifen, wo es weh tut”. Und das stand dann auch noch in der Zeitung.
Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Schuster, forderte Brandenburgs Polizisten bereits auf, keine Bußgelder mehr zu kassieren und die „Zielvereinbarungen“ über Verwarngeldern aufzukündigen. Womit er indirekt einräumte, dass es in Brandenburg tatsächlich Plan-Vorgaben für jede Polizeidienststelle zum Eintreiben von Bußgeldern gibt. (Der Tagesspiegel, 23.11.06)
Schwer zu glauben, dass man die Einnahmen schon vorher planen kann. Und wie ist das mit Vollzugsanstalten, die leer stehen? Gibt es da auch Plan-Vorgaben zum Füllen der Trackte?